Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 28.08.1996 - 2 K 1618/95 StB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14406
FG Brandenburg, 28.08.1996 - 2 K 1618/95 StB (https://dejure.org/1996,14406)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.1996 - 2 K 1618/95 StB (https://dejure.org/1996,14406)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 1996 - 2 K 1618/95 StB (https://dejure.org/1996,14406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,14406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung als Steuerbevollmächtigter ; Führung der Berufsbezeichnung eines Steuerbevollmächtigten; Steuerberatungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik; Anwendung der Grundsätze der "falsa demonstratio" bei der Auslegung von Verwaltungsakten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 13/15

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Genehmigung der Befreiung von den

    Insoweit liegt auch nicht nur eine unerhebliche Falschbezeichnung i.S. einer falsa demonstratio, unabhängig von der Frage, ob deren Grundsätze hier überhaupt anwendbar sind (verneinend FG Cottbus, Urt. v. 28.08.1996, 2 K 1618/95 StB, EFG 1997, 313), vor, weil die Landesregulierungsbehörde den Willen hatte, die Genehmigung zugunsten der Betroffenen als Letztverbraucherin zu erlassen.
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Im 2. Rechtsgang hob das FG die Verfügung der OFD vom ... Dezember 1992 und die Beschwerdeentscheidung des FinMin vom ... Oktober 1993 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 313 veröffentlichten Gründen insoweit auf, als darin festgestellt worden sei, daß sich der Kläger nicht "Helfer in Steuersachen" nennen dürfe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht